Große Kritik an Pflegereform
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) stößt bei den Ambulanten Diakonischen Diensten (ADD) und der Ökumenischen Sozialstation Betzdorf-Kirchen auf große Kritik. Die Neuordnung hätte zur Folge, dass wichtige Entlastungen im Alltag für Pflegebedürftige wegfallen und Beschäftigte im Hauswirtschaftsdienst ihren Arbeitsplatz verlieren. Vertreter der Pflegestationen erleben verunsicherte, besorgte und verängstigte Kollegen, die ihre Existenz in Gefahr sehen
Der Geschäftsführer beider Gesellschaften, Steffen Weinbrenner, sagt: „Für viele pflegebedürftige Menschen ist die hauswirtschaftliche Unterstützung eine entscheidende Voraussetzung dafür, möglichst lange im eigenen Zuhause leben zu können. Wenn sich durch die geplanten Neuregelungen der Zugang zu diesen Leistungen erschwert oder die Finanzierung nicht mehr bedarfsgerecht sichergestellt ist, drohen Versorgungslücken und zusätzliche Belastungen für die Angehörigen. Es darf nicht sein, dass die notwendige Unterstützung im Alltag dadurch für einen Teil der Betroffenen unerreichbar wird.“
Der Ist-Zustand: Der Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 beträgt monatlich 131 Euro. Das Geld ist zweckgebunden und wird von Pflegebedürftigen zur Unterstützung im Alltag, etwa für eine Haushaltshilfe, eingesetzt. Was das Pflegeneuordnungsgesetz vorsieht: Der Entlastungsbetrag soll Menschen mit Pflegegrad 1 ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr zustehen. Mehr noch: Für Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 soll der Entlastungsbetrag in ein neues sogenanntes Sozialraumbudget überführt werden, welches aber nicht für Leistungen von ambulanten Pflegediensten verwendet werden darf. Die Leistung muss dann über einen nach Landesrecht anerkannten Hilfsdienst erfolgen. In vielen Regionen sind diese Strukturen noch gar nicht geschaffen. Fallen ambulante Pflegedienste aus der Abrechnung heraus, können Menschen mit Pflegegrad das Sozialraumbudget nicht nutzen. In der Folge brechen Entlastungen im Pflegealltag für sie weg.
Die Reform ist vom Bundeskabinett beschlossen, soll zum 1. Januar greifen, muss aber noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Weinbrenner erläutert: „Tritt die Neuregelung in Kraft, so werden wir gezwungen sein, Kündigungen auszusprechen. Der geplante Umbruch muss verhindert werden. Pflegebedürftige brauchen Entlastung, keine weitere Belastung.“
Bei den Ambulanten Diakonischen Diensten der Diakonie in Südwestfalen und der Ökumenischen Sozialstation Betzdorf-Kirchen erbringen insgesamt 220 Beschäftigte hauswirtschaftliche Leistungen für derzeit 1750 pflegebedürftige Menschen im Siegerland, Kreis Altenkirchen und in Hagen. Vertreter der Pflegestationen erleben mit, wie ihre Kollegen von Zukunftsängsten, emotionaler Belastung und psychischem Druck geplagt sind. „Es sind fast nur Frauen, die in diesem Bereich tätig sind – häufig Alleinstehende mit Kindern, die nun um ihre Existenz fürchten“, sagt Petra Hartmann, Pflegedienstleiterin der Diakonie-Station Freudenberg. Andrea Scholl, Pflegedienstleiterin der Diakonie-Station Siegen-Mitte, ergänzt: „Der Großteil unserer Klienten ist auf den Hauswirtschaftsdienst angewiesen. Diese Menschen haben niemanden in der Nähe, der zum Putzen, Kochen oder Einkaufen vorbeikommt.“ Steffen Weinbrenner verdeutlicht: „Hier geht es um weitaus mehr als den reinen Hauswirtschaftsdienst. Viele Pflegebedürftige sehnen sich nach sozialem Kontakt. Die Mitarbeitenden sind nah an den Menschen, können Krisensituationen erkennen und haben ein offenes Ohr. Ihre Leistungen tragen entscheidend dazu bei, dass Pflegebedürftige weiterhin zu Hause leben können.“
Mit Diakonie-Stationen in Siegen, Weidenau, Geisweid, Eiserfeld, Freudenberg, Wilnsdorf, Neunkirchen, Burbach, Olpe und Hagen sowie in den ökumenischen Sozialstationen in Betzdorf, Kirchen, Mudersbach, Gebhardshain und Niederfischbach versorgen die Ambulanten Diakonischen Dienste der Diakonie in Südwestfalen etwa 4000 Menschen im Jahr. Die ADD unterstützen die Forderung der Freien Wohlfahrtspflege NRW an die Politik, die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen sorgfältig zu prüfen und die langfristige Sicherung der ambulanten Versorgung in den Mittelpunkt politischer Entscheidungen zu stellen.
