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Wenn hilfsbereite Nachbarn die häusliche Pflege sichern

08.04.2024

Beim Siegener Forum Gesundheit referierten Anna-Lena Krieger und Denise Stupperich zum Thema „Nachbarschaftshilfe und Entlastungsbetrag – wie man Pflegeverantwortung managen kann“. (©stock.adobe, pikselstock)

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad, die regelmäßig von einem Nachbarn unterstützt werden, können bei der Pflegekasse einen Entlastungsbetrag geltend machen. Wie das geht war Thema beim Siegener Forum Gesundheit.

Regelmäßige Einkäufe, gemeinsame Spaziergänge, Begleitung zum Arzt oder Vorlesen aus der Tageszeitung – zahlreiche Menschen unterstützen ihre pflege- und hilfsbedürftigen Nachbarn selbstverständlich und gerne im Alltag. Menschen mit Pflegegrad können bei der Pflegekasse für solche Nachbarschaftshilfen sogar einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich geltend machen. „Viele nutzen die Leistung jedoch nicht, da ihnen die Informationen fehlen, beziehungsweise sie gar keine Kenntnis darüber haben, dass es diesen Betrag überhaupt gibt“, weiß Anna-Lena Krieger, Projektmitarbeiterin im Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz für die Region Südwestfalen. Gemeinsam mit ihrer Kollegin Denise Stupperich informierte sie beim Siegener Forum Gesundheit in der Cafeteria des Diakonie Klinikums Jung-Stilling in Siegen, was unter Nachbarschaftshilfe zu verstehen ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Veranstaltung mit dem Titel „Nachbarschaftshilfe und Entlastungsbetrag – wie man Pflegeverantwortung managen kann“ wurde von der Selbsthilfekontaktstelle der Diakonie in Südwestfalen organisiert.

Im Alter so lange wie möglich zu Hause zu bleiben, das ist der Wunsch den die meisten Menschen haben. Nachbarschaftshelfer tragen zu einem wesentlichen Teil dazu bei, Pflegebedürftigen diesen Wunsch zu erfüllen. „Durch ihre Unterstützung ermöglichen sie die Teilhabe am Leben und mehr Selbstständigkeit. Darüber hinaus entlasten sie auch Zu- und Angehörige“, sagte Anna-Lena Krieger. Die sogenannte Nachbarschaftshilfe fällt unter die „Angebote zur Unterstützung im Alltag“, die durch die Anerkennungs- und Förderungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt werden. Pflegebedürftige können ihren Nachbarschaftshelfern eine Aufwandsentschädigung zahlen. Für die Erstattung dieser Kosten haben sie die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich, erstattet von der entsprechenden Pflegkasse, zu nutzen. Sogenannte Nachbarschaftshelfer sind ehrenamtlich tätige Einzelpersonen, die pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen. Darüber hinaus gibt es weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. „Zum Beispiel müssen die Personen, egal ob Kind oder Senior, die Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen, einen Pflegegrad haben. Die Helfer dürfen zwei Personen betreuen und der Helfende und die pflegebedürftige Person dürfen nicht im selben Haushalt leben“, zählte Anna-Lena Krieger einen Teil der Kriterien auf. Eine weitere Bedingung ist die besondere Qualifikation, die ein Nachbarschaftshelfer erfüllen muss. „Seit Anfang des Jahres kann die Qualifikation unter erleichterten Voraussetzungen erworben werden“, sagte Denise Stupperich. „Helfer können die Qualifikation entweder durch Absolvieren eines Nachbarschaftshilfe- oder Pflegekurses erlangen oder sie bestätigen, dass sie die offizielle Informationsbroschüre zur Nachbarschaftshilfe kennen und reichen den Nachweis oder die Bestätigung bei der entsprechenden Pflegekasse ein. Denise Stupperich zeigte die Inhalte eines Nachbarschaftshilfekurses auf. „Die Teilnehmer lernen etwas über altersbedingte Krankheiten und Probleme, über Erste Hilfe und erlangen Kenntnisse über einfache pflegerischen Hilfen, den Umgang mit Hilfsmitteln oder wie sie bei der Mobilität unterstützen können.“ Zu den möglichen Tätigkeiten, die ein Nachbarschaftshelfer ausüben kann, fällt all das, was die Teilhabe am sozialen Leben und die Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördert. „Das kann Einkaufen sein, das Begleiten zum Arzt, Behördengänge, aber auch gemeinsame Aktivitäten wie ein Theaterbesuch. Auch Hilfe im Haushalt, gemeinsames Kochen oder aufräumen zählen zu den Tätigkeiten“, so Anna-Lena Krieger. „Wichtig ist es, dass die pflegebedürftige Person immer mit eingebunden wird“, betonte sie weiter. „Daher fallen Handwerksleistungen oder Gartenarbeiten, bei denen der Pflegebedürftige nicht mitwirkt raus.“

Anna-Lena Krieger und Denise Stupperich erklärten, dass die Nachbarschaftshilfe nur eine Möglichkeit sei, den Entlastungsbetrag einzusetzen. Es gebe auch weitere Angebote zur Unterstützung im Alltag oder andere Leistungserbringer wie Pflegedienste, für die der Entlastungsbetrag genutzt werden könne. Interessierte finden weitere Infos zur Nachbarschaftshilfe unter www.nachbarschaftshilfe.nrw.    

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