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Rat holen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

29.06.2022

Als „Fachkraft für Kinderschutz“ berät Christiane Fiegener-Stein bei Kindeswohlgefährdung.

Christiane Fiegener-Stein, stellvertretende Leiterin der Kita „Kinder(t)räume“, hat sich zur „Fachkraft für Kinderschutz“ weiterbilden lassen und ist damit Ansprechpartnerin bei Kindeswohlgefährdung.

Was tun, wenn man in Problemsituationen mit dem eigenen Wissen und den eigenen Erfahrungen bei einem Kind nicht mehr weiterkommt oder der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorliegt?  In Fällen wie diesen steht Christiane Fiegener-Stein Fachkräften, Familien und Kontaktpersonen unterstützend zur Seite – auch präventiv. Sie ist Ansprechpartnerin für Personengruppen, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten oder im persönlichen Kontext in Verbindung stehen und die Beratung hinsichtlich einer vermutlichen oder offenkundigen Kindeswohlgefährdung benötigen. Von Erziehern, Tagespflegepersonen und Ärzten bis hin zu Eltern, Bekannten und Verwandten kann Kontakt zu ihr aufgenommen werden.  „Leider ist diese Möglichkeit nicht jedem bekannt“, sagt die 52-Jährige.

 

Ob eine Gefährdung des Kindes vorliegt, wird zusammen mit den Bezugspersonen nach bestimmten Kriterien abgeschätzt. Anschließend wird ein Vorgehen erarbeitet und besprochen, um Familien zu unterstützen und so die Gefährdung abzuwenden. In erster Linie geht es um Prävention sowie Fachkräfte und Familien zu beraten und sie in ihrer Handlungssicherheit zu stärken. Die Weiterbildung zur „Fachkraft für Kinderschutz“ im vergangenen Jahr geschah für Christiane Fiegener-Stein aus einer Eigenmotivation heraus: „Für viele Menschen ist die Gefährdung des Kindeswohles von Kindern und Jugendlichen immer noch ein Tabuthema“.

 

Die „Fachkraft für Kinderschutz“ hat eine rein beratende Funktion und selbst keinen direkten Kontakt zu betroffenen Eltern und Kindern.  Zentral für diese Tätigkeit sind Neutralität und Unbefangenheit. „Ich kann beispielsweise nicht bei uns in der Kita als „Fachkraft für Kinderschutz“ tätig werden, da ich durch den Kontakt mit den Familien nicht neutral und objektiv sein kann““, erklärt Christiane Fiegener-Stein.

 

Wird sie kontaktiert, gilt erst einmal, Informationen zu sammeln. Worum geht es? Wie ist das Verhältnis zwischen der Kontaktperson und dem betroffenen Kind? Welche Auffälligkeiten gibt es? Seit wann gibt es diese Auffälligkeiten? Die Angaben sind dabei pseudonymisiert und helfen, den Fall präzise einschätzen zu können. Die „Fachkraft für Kinderschutz“ reflektiert gemeinsam mit den Kontaktpersonen ihre Beobachtungen und schätzt das Risiko für das Kind ab. Anschließend bespricht sie mit ihnen das weitere Vorgehen. Ziel ist, dass das geistige, leibliche und seelische Wohl des Kindes nicht gefährdet wird. „Ich rate den Kontaktpersonen beispielsweise, die Eltern dazu zu bewegen, eine Erziehungsberatungsstelle aufzusuchen oder eine Therapie zu beginnen“, schildert Fiegener-Stein ihre Arbeit. Wichtig sei, dass die Eltern über die Vorgehensweise von den Kontaktpersonen immer informiert werden. Sollte doch die Einbindung des Jugendamts erforderlich sein, müsse auch darüber mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten gesprochen werden. Dafür wird auch ein sogenannter „Risiko-Einschätzungsbogen“ von den Fachkräften ausgefüllt. Wird eine Gefährdung des Kindeswohles als wahrscheinlich eingestuft, wird die Verantwortung an das Jugendamt abgegeben.

 

Die „Fachkraft für Kinderschutz“ kann über das Jugendamt kontaktiert werden. Dieses gibt dann die Kontaktdaten weiter.

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