Diakonische Altenhilfe Siegerland: Gelockertes Besuchsverbot
Mit Hochdruck erarbeitet die Diakonische Altenhilfe Siegerland derzeit Konzepte, auf Grundlage der ab 7. Mai gültigen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus. Die Angehörigen werden telefonisch über die entsprechenden Besuchsmöglichkeiten informiert und erhalten dabei einen Termin für eine zeitlich begrenzte Besuchszeit pro Bewohner. Aktuell werden Besucherzonen eingerichtet, um einen Kontakt der Besucher mit den übrigen Bewohnern zu vermeiden. Das sieht beispielsweise so aus, dass ein Bewohner an einem Tisch vor einer Spuckschutz-Scheibe sitzt, mit Blick zu einem ebenerdigen, geöffneten Fenster. Der jeweilige Besucher sitzt dem Bewohner draußen gegenüber und kann sich so mit dem Bewohner unterhalten. Der Abstand zwischen dem Besucher und dem Angehörigen muss 1,5 Meter betragen. Außerdem wird in den Häusern jeweils ein Besuchsregister geführt. Erfasst wird darin, wer wen und wann besucht hat.