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Alkohol am Arbeitsplatz: Wenn das Verlangen die Vernunft besiegt

06.10.2016

Suchttherapeut Friedhelm Lucke referierte im Diakonie Klinikum Jung-Stilling über Sucht am Arbeitsplatz und wie Kollegen und Arbeitgeber angemessen auf Betroffene reagieren können.

„Wenn bei einem Menschen eine Alkoholsucht vermutet wird, sollte nicht weggeschaut werden“, sagt Friedhelm Lucke. Der Diplom-Sozialarbeiter und Suchttherapeut der Suchtberatungsstelle der Diakonie in Südwestfalen erläuterte beim Siegener Forum Gesundheit ab wann Alkoholkonsum riskant ist, wie die Sucht am Arbeitsplatz auffällig wird und wie Kollegen und Arbeitgeber angemessen auf Betroffene reagieren können. Der Vortrag fand in der Cafeteria des Diakonie Klinikums Jung-Stilling in Siegen statt.

Als Alkoholsucht wird die Abhängigkeit vom Stoff Ethanol, der in alkoholischen Getränken enthalten ist, bezeichnet. „Ein risikoarmer Konsum liegt bei einer gesunden erwachsenen Frau bei etwa 12 Gramm Alkohol pro Tag, wobei Schwangere komplett verzichten sollten.“ Denn schon kleinste Mengen Alkohol können einem ungeborenen Kind schaden. Für gesunde erwachsene Männer liege diese Grenze bei rund 24 Gramm. „Die jeweiligen Werte gelten, wenn beide Geschlechter an zwei Tagen pro Woche keinen Alkohol konsumieren.“ Trinkt eine Frau mehr als 0,125 Liter Wein oder rund 0,25 Liter Bier täglich, bewege sie sich in einem gesundheitlich riskanten Bereich. Für Männer gelte die doppelte Dosis. „Bei gleicher Alkoholmenge ist die Blutalkoholkonzentration bei Frauen höher als bei Männern“, erklärt der Therapeut. Denn Männer sind schwerer, größer und verfügen über mehr Körperflüssigkeit, in der sich der zugeführte Stoff verteilen kann. „Bei riskantem Konsum kann es zu gravierenden gesundheitlichen Folgen kommen“, so Lucke. Am schädlichsten ist Alkohol für die inneren Organe. Magengeschwüre, entzündete Bauchspeicheldrüse sowie Leberzirrhose (Schrumpfleber) können Folgen sein. „Bei Frauen besteht unter anderem ein erhöhtes Risiko, an Brustkrebs zu erkranken“, warnt Lucke. Gefahren bleiben gering, wenn eine bestimmte Alkoholmenge nicht überschritten wird.

„Im Arbeitsalltag kann sich ein Suchtproblem durch Fehltage, Leistungsabfälle sowie Desinteresse äußern.“ Auch optische Anzeichen können auf eine Erkrankung hinweisen: Unter anderem zittrige Hände, ein gerötetes Gesicht und ein ungepflegtes Äußeres. „Riecht ein Arbeitskollege oft nach Alkohol und wirkt er häufig unkonzentriert, sollte dies nicht verdrängt oder totgeschwiegen werden“, empfiehlt der Suchttherapeut. Mitarbeiter können dem Betroffenen in einem geschützten Raum näher bringen, dass sie sich Sorgen um ihn machen. „Sie sollten den Kollegen nicht beschuldigen, sondern ihm sagen, was sie an ihm beobachten.“ In einem Fürsorgegespräch sollten auch Veränderungen, die nicht zweifelsfrei auf einen Alkoholkonsum zurückzuführen sind, angesprochen werden. Denn Leistungsabfälle oder unkonzentriertes Arbeiten können oft Folgen von persönlichen, sozialen oder gesundheitlichen Problemen sein.

Arbeitgeber sollten wissen, wie sie Suchtprobleme bei ihren Mitarbeitern frühzeitig ansprechen können. „Experten schätzen, dass fünf Prozent der Beschäftigten eines Unternehmens alkoholkrank und zehn Prozent gefährdet sind“, so Lucke. Bei ersten Auffälligkeiten im Arbeits- und Leistungsverhalten, sollte ein Arbeitgeber ein Klärungsgespräch veranlassen, dem Betroffenen dabei seine Sorge mitteilen und Zielvereinbarungen mit ihm treffen. Verletzt der Arbeitnehmer daraufhin wiederholt arbeitsvertragliche Pflichten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund von Alkoholkonsum entstehen, kann der Arbeitgeber einen sogenannten Stufenplan einsetzen. „Dies ist ein etabliertes Konzept in der betrieblichen Praxis, das seit Jahren erfolgreich angewandt wird und im Rahmen der betrieblichen Suchtprävention entwickelt wurde.“

Der Plan kommt zum Einsatz, wenn es Hinweise auf einen Suchtmittelgebrauch gibt. In einem Erstgespräch erfährt der Betroffene von seinen Auffälligkeiten. Der Arbeitgeber sagt ihm, dass er Alkoholmissbrauch vermutet und fordert ihn dazu auf, sein Verhalten zu ändern. Ferner bietet der Chef Unterstützung an und weist auf externe Hilfsangebote hin. Das Gespräch erfolgt vertraulich und hat noch keine personalrechtlichen Konsequenzen. Ändert der Arbeitnehmer sein Verhalten nicht, folgen weitere Gespräche. Die zeitlichen Abstände zwischen den Stufen liegen je nach Vereinbarung bei ein bis zwei Monaten, bei insgesamt fünf Gesprächen. Nimmt ein Betroffener ein Beratungs- und Behandlungsangebot der Suchtberatung wahr, wird bei der ersten Kontaktaufnahme geklärt, welche Hilfe er benötigt. „In unserer Beratungsstelle der Diakonie in Südwestfalen helfen wir Menschen, die in unterschiedlichen Phasen ihres Lebens unter Suchterkrankungen leiden“, so Lucke. Doch nicht nur Betroffene, sondern auch ihre Angehörigen und Kinder finden in der Siegener Friedrichstraße eine Anlaufstelle. Wer mehr zu der Arbeit der Suchtberatung erfahren möchte, kann sich bei Friedhelm Lucke unter 0271 / 5003 220 melden.

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