Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – für den Ernstfall bereit sein
In einer Patientenverfügung regelt eine Person für sich, welche medizinischen Maßnahmen im Krankheits- oder Pflegefall durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Das Dokument kommt zum Einsatz, wenn der Verfasser seinen Willen nicht mehr selbstständig äußern kann. Eine Vorsorgevollmacht ist ein anderer Weg. Darin werden Menschen benannt, die im Ernstfall stellvertretend Entscheidungen treffen sollen. „Solche Personen auszuwählen, ist meist nicht einfach“, weiß Prof. Dr. Plasger. Die kostenfreie Veranstaltung richtet sich an Interessierte. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.