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Strahlenschutzverordnung und vorgeburtlicher Ultraschall

22.03.2019
Werdende Eltern sollten sich von der neuen Ultraschall-Strahlenschutzverordnung des Bundes nicht irritieren lassen. „Für Schwangere ändert sich eigentlich nichts“, beruhigt Dr. Flutura Dede, Chefärztin der Geburtshilfe und Pränatalmedizin im Siegener Diakonie Klinikum Jung-Stilling.

Im Dezember trat eine neue Strahlenschutzverordnung in Kraft. Darin werden vorgeburtliche Ultraschalluntersuchungen, die medizinisch nicht notwendig sind und unter dem Reizwort „Babykino“ lediglich für schöne Aufnahmen vom Fötus ohne medizinische Notwendigkeit gemacht werden, untersagt. Darauf folgten mediale Schlagzeilen wie „3D-Ultraschall bald verboten“. In der im Oktober vom Bund beschlossenen Verordnung heißt es in Paragraph zehn, dass ein Fötus bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nicht-medizinischen Zwecken nicht exponiert werden darf. Das heißt: Besteht kein medizinischer Grund, darf ein Ungeborenes nicht dem Ultraschall ausgesetzt werden. „Ultraschalluntersuchungen, die zur gesetzlichen Schwangerschaftsvorsorge gehören und zum Abklären von medizinischen Fragestellungen notwendig sind, fallen natürlich nicht darunter“, sagt Dede. Ultraschalluntersuchungen sollten nur, so die Expertin, von Ärzten mit entsprechender Ausbildung an geprüften Geräten durchgeführt werden.

Die Mutterschafts-Richtlinien sehen im Rahmen der allgemeinen Schwangerschaftsvorsorge beim Gynäkologen drei Ultraschall-Untersuchungen vor. Sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt und finden in der Regel um die 10., die 20. und die 30. Schwangerschaftswoche statt. Eine Schwangerschaft ist ein normaler physiologischer Prozess. Doch manchmal bestehen Risiken für einen guten Schwangerschaftsverlauf oder es treten Probleme auf. Dann können zusätzliche oder spezielle vorgeburtliche Untersuchungen (Pränataldiagnostik) sinnvoll sein. Ärzte mit entsprechender Ultraschall-Ausbildung können dabei Entwicklungsstörungen, Fehlbildungen und andere gesundheitliche Schwierigkeiten frühzeitig erkennen. Das Team der Geburtshilfe am Ev. Jung-Stilling-Krankenhaus verfügt über die entsprechende Qualifikationsstufe der deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin DEGUM II. „Es gibt bisher weltweit keine nachgewiesenen Studienergebnisse, die darauf hinweisen, dass Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft eine Gefahr für den Fötus oder die Mutter darstellen“, so die Ultraschall-Expertin Dr. Dede (DEGUM II). Die normalen Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Vorsorge gelten als völlig unschädlich, weil sie in einem Bereich liegen, der keine relevante Erwärmung bei dem Kind verursacht. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) weist eine grundsätzliche Kritik an Ultraschalluntersuchungen bei Schwangeren zurück. Hier gibt es weitere Informationen zur Strahlenschutzverordnung und Stellungnahme der DEGUM zum Nachlesen.

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