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Das Leben von Menschen mit Behinderung verbessern

28.10.2016

(von links): Anja Hillebrand von der Stiftung Bethel.regional, Achim Krugmann von der Diakonie in Südwestfalen und Michael Conty von Bethel.regional diskutierten mit den SPD-Bundestagsabgeordneten Petra Crone und Willi Brase über den Entwurf zum neuen Bundesteilhabegesetz.

Das Leben von Menschen mit Behinderung einfacher und besser machen: In diesem Sinne haben Vertreter der Diakonie in Südwestfalen und der Stiftung Bethel.regional die beiden SPD-Bundestagsabgeordneten Petra Crone (Olpe und südlicher Märkischer Kreis) und Willi Brase (Siegen-Wittgenstein) eingeladen, um über den Entwurf des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zu diskutieren. Dieses soll zukünftig im Sozialgesetzbuch die Leistungen für Menschen mit Behinderung regeln. Geschäftsbereichsleiter der Diakonischen Eingliederungshilfe Achim Krugmann sowie Anja Hillebrand und Michael Conty von Bethel.regional teilten den Politikern ihre Kritikpunkte zum neuen Gesetzesentwurf mit, da viele Aspekte negativ für Betroffene seien. Einiges würde sich sogar im Vergleich zur aktuellen Rechtslage verschlechtern.

Unter anderem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Menschen mit Behinderung künftig keine Leistungsansprüche haben, wenn sie nicht in mindestens fünf von neun Lebensbereichen, wie unter anderem Lernen, Kommunikation, Mobilität oder häusliches Leben, auf Unterstützung angewiesen sind. Demnach würde beispielsweise ein sehbehinderter Schüler, der ausschließlich beim Lesen unterstützt werden muss, künftig keine personelle Hilfe bekommen. Conty forderte: „Jeder, der Unterstützung braucht, muss sie auch erhalten.“ Bisher galt der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ─ dieser würde zukünftig entfallen. Demnach könnte ein eingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht dazu führen, dass statt des Wohnens in den eigenen vier Wänden mit bedarfsdeckender Unterstützung nur das Leben in Sonderwohnformen bleibt. Wird die Reform so umgesetzt, droht, dass Menschen gegen ihren Willen mit Anderen zusammen wohnen müssen oder sogar in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. „Betroffene können nicht gezwungen werden, gemeinsam mit Anderen zu leben, da dies ausgrenzend ist und nicht mit der Behindertenrechtskonvention übereinstimmt“, sagte Krugmann.

In dem Gespräch wurde immer wieder deutlich, dass es Crone und Brase ein wichtiges Anliegen war, die benannten Aspekte in die politischen Beratungen einzubringen. „Ihre Kritikpunkte nehmen wir alle auf“, sagte Brase. Er brachte klar zum Ausdruck, dass Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung angemessen ausgestattet werden müssen und Mitarbeitende in sozialen Berufen tariflich vergütet werden sollen. Zum Abschluss stellte Conty den Bundestagsabgeordneten das Bethel-Projekt „Babenquartier“ in Bielefeld filmisch vor ─ ein gelungenes Beispiel für die heute schon mögliche Form eines selbstbestimmten Lebens für Menschen mit Behinderung mitten in der Stadt. Der Film zeigt acht junge Personen mit Behinderungen, die nicht in einem Wohnheim, sondern in eigenen Apartments leben und sowohl Eingliederungshilfe als auch Pflegeleistungen erhalten ─ ein Aspekt der laut Gesetzentwurf auch in Frage gestellt ist. „Dabei ist gerade das Zusammenspiel von sozialen und pflegerischen Hilfen für viele Menschen mit Behinderung unverzichtbar“, so Conty.

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